Schlammmengen Der Klärschlammanfall in Abwasserbehandlungsanlagen ist von entscheidender Bedeutung für deren Bemessung. Für die Abschätzung des Schlammanfalls bei der Behandlung kommunaler Abwässer kann die Schlammliste von Imhoff (K. u. K.R. Imhoff, Taschenbuch der Stadtentwässerung, 27. Auflage, 1990) verwendet werden. Zur beispielhaften Verdeutlichung soll hier der Schlammanfall aus biologischer Behandlung mit Simultanfällung angegeben werden. (nach Klärschlammliste von Imhoff) | mittl. Feststoffmenge | mittl. Schlammmenge | | aus Simultanfällung, bei Belebung aus Vor- und Nachklärbecken, eingedickt | 90 g/(E*d) | 2,25 l/(E*d) | | setzt sich zusammen aus | | Primärschlamm | 45 g/(E*d) | 0,9 l/(E*d) | | Überschussschlamm | 35 g/(E*d) | 5 l/(E*d) | | Tertiärschlamm | 10 g/(E*d) | | | nach Schlammbehandlung | | stabilisiert, entwässert aus mechan. biolog. Reinigung | 50 g/(E*d) | 0,23-0,25 l/(E*d) | Auf einer Kläranlage der Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten (EW) ist demzufolge mit einem Klärschlammanfall von etwa:
· 4,5 t/d bzw.115 m³/d eingedickten Klärschlamm und nach der Schlammbehandlung mit · 2,5 t/d bzw. 12 m³/d stabilisierten entwässerten Klärschlamm zu rechnen. Entsorgung Nach Literaturangaben [1,2] können die folgenden Kosten für die Schlammentsorgung angenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Richtwerte handelt die stark schwanken können. Landwirtschaftliche Verwertung 150 bis 225 Euro/t TS Landbauliche Verwertung 60 bis 240 Euro/t TS Schlammverbrennung 200 bis 500 Euro/t TS Deponierung 100 bis 300 Euro/t TS Die Entsorgung von Klärschlämmen erfolgt in Deutschland im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der TA Abfall bzw. TA Siedlungsabfall.
Die Schlammentsorgung auf Deponien ist in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen, da für diesen Entsorgungsweg ab dem Jahre 2005 die Obergrenze des organischen Gehaltes auf 3 bzw. 5 % Glühverlust festgelegt ist (TA-Siedlungsabfall). Dieser Wert ist meist nur noch nach einer thermischen Schlammbehandlung zu erreichen. Eine kostengünstige Entsorgungsvariante für unbelastete Klärschlämme stellt die landwirtschaftliche Verbringung dar. Die öffentliche Akzeptanz, sowie die zur Verfügung stehenden Flächen sind jedoch begrenzt. Entscheidend für bei diesem Entsorgungsweg ist die Schadstoffkonzentration der Klärschlämme und Böden. Entsprechende Grenzwerte sind in Deutschland in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) enthalten. Hauptsächlich müssen die Konzentrationen der Schwermetalle Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei und Zink berücksichtigt werden. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass sich neben den Schwermetallen biologisch schwer abbaubare Stoffe (z.B.: Dioxine, halogenierte organische Verbindungen, polychlorierte Biphenyle PCB etc.) und Keime im Klärschlamm anreichern, die eine landwirtschaftliche Verwertung in Frage stellen. In der Schweiz ist die Klärschlammausbringung im Futter- und Gemüsebau seit Mai 2003 verboten. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 2006. (Stoffverordnung, StoV) In Österreich wird die Klärschlammentsorgung in den jeweiligen Bundesländern durch Landesgesetze, Richtlinien und Vorschriften unterschiedlich geregelt. Der zukünftige Hauptentsorgungsweg ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz in der Klärschlammverbrennung zu sehen. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der inhomogenen Schlammzusammensetzung stellt eine ökonomische und umweltschonende Schlammbehandlung und -entsorgung nach wie vor einen hohen Kostenfaktor in der Abwasserbehandlung dar. Kosteneinsparungen in diesem Bereich sind momentan nur durch eine möglichst effiziente Schlammbehandlung und die Verhinderung der Bildung von schlecht kontrollierbaren Schlämmen wie Bläh- und Schwimmschlamm möglich. [1] Publikation; Kosten der Klärschlammentsorgung/-verwertung; 12. ZAF-Seminar; Braunschweig, 18.-19. September 1997; Zentrum für Abfallforschung und Institut für Siedlungswasserwirtschaft der TU [2] Broschüre, Abwasserkosten 1996 für ostdeutsche Kommunen und Verbände, Herausgeber Institut für Abwasserwirtschaft Halbach |